Consulting Mehrwertsteuer-Rückerstattung
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Mehrwertsteuer-Rückerersattung

Als großer Kostenfaktor ist die Umsatzsteuer mit allen Tätigkeiten verbunden, die den Transport in Europa betreffen. Die veralteten Modelle der Netto - Fakturierung gehen Hand in Hand mit hohen Provisionen und noch höheren Kosten.

Wir wickeln die Umsatzsteuer Rückerstattung professionell und unkompliziert ab, wobei die rückerstattete Umsatzsteuer gleich auf das Konto des Frächters überwiesen wird, wodurch eine Kostensenkung und Zeitersparnis entsteht.

Vorteile

Ihre Vorteile, wenn Sie HGA die MwSt-Rückerstattung überlassen:

  • Erfolgsbezogene Kosten

  • Optimale und schnellstmögliche MwSt-Rückerstattung

  • Knowhow und Unabhängigkeit unseres Unternehmens in Privatbesitz

  • Schnelle sowie professionelle Hilfe bezüglich einer reibungslosen MWSt-Rückerstattung

  • Nach Wunsch direkte Geldüberweisungen auf die von Ihnen bekanntgegebene Bankverbindung

  • Wir sprechen Ihre Sprache


Kann die Umsatzsteuer zurückerstattet werden ?

Ja, die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Steuer, die auf jeder Wirtschaftsstufe vom Erzeuger bis zum Einzelhandel erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen wird. Alle Staaten der EU haben ein Umsatzsteuer-System, und haben auch eine Vergütung für ausländische Unternehmen, jedoch sind die bestimmungen von Land zu Land verschieden für bestimmte Staaten außerhalb der EU. Viele Unternehmen lassen sich nur einen Bruchteil der möglichen Umsatzsteuer erstatten oder überhaupt nicht und die Ausgaben einfach als Kosten verbucht.

Was kann rückerstattet werden ?

Grundsätzlich sind folgende Geschäftsausgaben Umsatzsteuerrückerstattungsfähig - jedoch von Land zu Land verschieden!

  • LKW Wäsche
  • Benzin / Dieselöl / Schmieröl
  • Ersatzteile / Zubehör (LKW / Bus)
  • Reparatur / Service
  • Straßengebühren / Straßenkarten
  • Telefon / Fax
  • Verzehr
  • Bewirtung
  • Hotelübernachtung
  • Messebesuch
  • Messekosten bei Teilnahme als Aussteller
  • Geschenke
  • Taxi / Mietwagen



Wie viel kann ich mir ersparen ?

Für einen großen Konzern jährlich einige Millionen Euro. Für ein internationales Frachtunternehmen mit 50 LKWs können das bis zu 200.000 € sein. Die Spanne kann sehr groß sein und hängt vom Einzelfall ab.

Gerne machen wir Ihnen eine Kostenanalyse:

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Wer kümmert sich um meine Rückerstattung ?

HGA kümmert sich um die Rückerstattung! Die Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer erfordert umfassende Kenntnisse der ausländischen Gesetzgebung und praktische Erfahrung mit den ausländischen Finanzbehörden. HGA Service - wir:

 

  • sortieren, kontrollieren und erfassen Ihre Rechnungen,

  • überprüfen alle eingereichten Unterlagen und Dokumente auf ihre Vollständigkeit,

  • übearbeiten und reichen die Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer bei den zuständigen Finanzbehörden innerhalb der gesetzlichen Fristen ein,

  • kontrollieren die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Behörden

  • überwachen die Eingänge der Erstattungsbeträge, überweisen diese nach Abzug unseres Honorars auf Ihr Konto und erstellen eine Abrechnung,

  • senden Ihnen alle Belege sowie die Originalrechnungen nach dem Erhalt unseres Honorar



Wie profitiert HGA dadurch ?

Das Honorar basiert ausschließlich auf einer prozentualen Erfolgsbeteiligung. Sie gehen keinerlei finanzielles Risiko ein und müssen auch keine Investitionen tätigen. Für ein individuelles Angebot füllen Sie bitte unsere Kostenanalyse aus.

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Was benötige ich für die Rückerstattung ?

  • Rechnungen im Original

  • Kopien von Rechnungen, Kreditkartenbelege etc. werden nicht anerkannt. In Ihrem Unternehmen sollen die Originale durch Kopien ersetzt werden, um die ordnungn zu erhalten. Nach Abwicklung des Verfahrens bekommen Sie die orginalen Rechnungen zurück

  • Antragsformular; in einigen Staaten ist die Unterschrift eines Bevollmächtigten erforderlich,

  • Kopie von Firmendokumenten,

  • Nachweis der Eintragung als Unternehmer - dieser wird auf Anfrage durch die, für Ihr Unternehmen zuständige Finanzbehörde, ausgestellt,

  • Vollmacht, damit wir für Ihr Unternehmen tätig werden können.


Muss ich gewisse Fristen Beachten ?

Grundsätzlich muss der Zeitraum für Anträge auf Rückerstattung der Umsatzsteuer mindestens ein Quartal in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt für den restlichen Zeitraum eines Kalenderjahres. Hier kann der Antrag z.B. nur den Monat Dezember umfassen. Belgien und die Niederlande gewähren Rückerstattungen bis zu 5 Jahren! Es gibt je nach Staat unterschiedliche Mindestbeträge für die Antragsstellung. Wichtige Fristen sind für: EU-Staaten - Rechnungen von 1. Jan. bis 31. Dez. Frist bis 30. Juni des Folgejahres, Drittstaaten und Antrag in Großbritannien - Rechnungen von 1. Juli bis 30. Juni 2009 Frist bis 31. Dez. 2009. Um eine fristgerechte und ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterlagen spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Fristen.

Wie lang dauert die Rückerstattungsprozedur ?

Das Rückerstattungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate, in Drittländern bis zu 12 Monate - je nach Staat.

Wie wird mein Rückerstattungsbetrag ausbezahlt ?

Der Rückerstattungsbetrag wird auf das HGA Konto überwiesen. Kurz danach finden Sie den Betrag auf dem von Ihnen angegebenen Konto abzüglich des vereinbartes Honorars vor.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Verfügung

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