Mehrwertsteuer-Rückerersattung
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Als großer Kostenfaktor ist die Umsatzsteuer mit allen Tätigkeiten verbunden, die den Transport in Europa betreffen. Die veralteten Modelle der Netto - Fakturierung gehen Hand in Hand mit hohen Provisionen und noch höheren Kosten. Ihre Vorteile, wenn Sie HGA die MwSt-Rückerstattung überlassen:
Ja, die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Steuer, die auf jeder Wirtschaftsstufe vom Erzeuger bis zum Einzelhandel erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen wird. Alle Staaten der EU haben ein Umsatzsteuer-System, und haben auch eine Vergütung für ausländische Unternehmen, jedoch sind die bestimmungen von Land zu Land verschieden für bestimmte Staaten außerhalb der EU. Viele Unternehmen lassen sich nur einen Bruchteil der möglichen Umsatzsteuer erstatten oder überhaupt nicht und die Ausgaben einfach als Kosten verbucht. Grundsätzlich sind folgende Geschäftsausgaben Umsatzsteuerrückerstattungsfähig - jedoch von Land zu Land verschieden!
Für einen großen Konzern jährlich einige Millionen Euro. Für ein internationales Frachtunternehmen mit 50 LKWs können das bis zu 200.000 € sein. Die Spanne kann sehr groß sein und hängt vom Einzelfall ab. HGA kümmert sich um die Rückerstattung! Die Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer erfordert umfassende Kenntnisse der ausländischen Gesetzgebung und praktische Erfahrung mit den ausländischen Finanzbehörden. HGA Service - wir:
Das Honorar basiert ausschließlich auf einer prozentualen Erfolgsbeteiligung. Sie gehen keinerlei finanzielles Risiko ein und müssen auch keine Investitionen tätigen. Für ein individuelles Angebot füllen Sie bitte unsere Kostenanalyse aus.
Grundsätzlich muss der Zeitraum für Anträge auf Rückerstattung der Umsatzsteuer mindestens ein Quartal in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt für den restlichen Zeitraum eines Kalenderjahres. Hier kann der Antrag z.B. nur den Monat Dezember umfassen. Belgien und die Niederlande gewähren Rückerstattungen bis zu 5 Jahren! Es gibt je nach Staat unterschiedliche Mindestbeträge für die Antragsstellung. Wichtige Fristen sind für: EU-Staaten - Rechnungen von 1. Jan. bis 31. Dez. Frist bis 30. Juni des Folgejahres, Drittstaaten und Antrag in Großbritannien - Rechnungen von 1. Juli bis 30. Juni 2009 Frist bis 31. Dez. 2009. Um eine fristgerechte und ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterlagen spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Fristen. Das Rückerstattungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate, in Drittländern bis zu 12 Monate - je nach Staat. Der Rückerstattungsbetrag wird auf das HGA Konto überwiesen. Kurz danach finden Sie den Betrag auf dem von Ihnen angegebenen Konto abzüglich des vereinbartes Honorars vor. |


Mehrwertsteuer-Rückerstattung


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